Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik
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Allgemeines


Dissertationen werden nur noch elektronisch über das neue Promovierendenportal eingereicht.
Die Papierexemplare, wenn von den Berichterstatter/innen gewünscht, werden von Ihnen direkt an die Berichterstatter/innen geschickt.
Das Dekanat bekommt ein Papierexemplar bei Einreichung der Dissertation, zusammen mit dem von Ihnen unterschriebenen Formular "Einreichung der Dissertation", das per Hauspost oder Post an das Dekanat geschickt wird.

Ordnungen

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) veröffentlichte Fassung

  • Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik vom 12. Juli 2011
  • Satzung zur Änderung der Promotionsordung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik (2011) vom 6. Juni 2012
  • 2. Satzung zur Änderung der Promotionsordung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik (2011) vom 29. September 2016

Ablauf der Promotion nach Promotionsordnung vom 12. Juli 2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. Juni 2012 und der 2. Änderungsfassung vom 29. September 2016 wie folgt:

1. Antrag auf Annahme als Bewerber/in (§ 6) mit folgenden Unterlagen:

Bevor Sie mit Ihren Unterlagen ins Dekanat kommen, müssen Sie sich unter nachfolgendem Link registrieren. https://www.promovierendenverwaltung.mathematik-informatik-statistik.uni-muenchen.de/

Der Annahmebescheid kann nur gegen Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ausgehändigt werden:

  • Antrag auf Annahme als Bewerber/in zur Promotion (bitte drucken Sie das PDF aus dem Portal; Sie finden es im Menüpunkt "My Doctorate")
  • Abschlussdokumente (Diplom: Urkunde und Zeugnis; Bachelor und Master: Urkunde, Zeugnis und Transcript) (Originale oder beglaubigte Kopien)
  •  Ggf. Nachweis der bestandenen Promotionseignungsprüfung (Kopie)
  • Betreuungsbestätigung (Betreuer/in und zwei Befürworter/innen) bei dem Titel handelt es sich nur um einen vorläufigen Arbeitstitel, nicht um den endgültigen. (PDF)


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur vollständige Anträge entgegennehmen können.


2. Die Anmeldung zum Promotionsausschuss erfolgt über das Promovierendenportal.

  • Anmeldung zum Promotionsausschuss
    Bei dem im Formular angegebenen Titel handelt es sich um den endgültigen Titel der Dissertation. Bei Änderung des Titels ist eine erneute Behandlung im Promotionsausschuss erforderlich.
  • Abstract in deutsch oder englisch
  • wiss. Lebenslauf, der Aufschluss über den wissenschaftlichen Bildungsweg und eine ggf. Berufstätigkeit gibt, und Publikationsliste
  • Beschreibung des Eigenateils für die Publikationen die bei einer kumulativen Promotion verwendet werden
Diese Unterlagen werden uns alle über das Portal übermittelt. Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald die Promotionskommission eingesetzt wurde.

Hinweise zur Dissertation:

Bitte beachten: "Falls Inhalte der Dissertationsschrift bereits vorab veröffentlicht wurden, beispielsweise in Konferenzbänden oder Zeitschriften, so ist an den entsprechenden Stellen der Dissertation ein klarer Verweis auf diese Vorveröffentlichung sowie auf eventuell beteiligte Mitautoren anzubringen. Darüberhinaus muss den Gutachtern kostenfrei Zugang zu den entsprechenden Publikationen gewährt werden, beispielsweise durch Beilegen der Publikation als Ausdruck oder Datei."

3. Abgabe der Dissertation (§ 8, Abs. 2) (Musterdeckblatt Fakultät 16)

  • erfolgt über das Promovierendenportal.
  • Danach erhalten Sie eine E-Mail über das weitere Vorgehen.
  • Die Papierexemplare bitte direkt an die Gutachter/innen schicken, falls diese ein Papierexemplar wünschen.
  • Das Papierexemplar ist im Dekanat abzugeben bzw. per Post zuzusenden, ebenfalls das unterschriebenen PDF-Formular "Einreichung der Dissertation". Falls das Führungszeugnis nicht direkt an das Dekant geschickt wird, ist es dem Dekanat vorzulegen.

Bitte beachten: Der Tag der Disputation soll erst im Pflichtexemplar angegeben werden, nicht in der Version die zur Begutachtung im Dekanat eingereicht wird.

4. Disputation

Nach Eingang der Gutachten wird der 10-tägige elektronische Umlauf gestartet. Sobald dieser beendet ist, erhalten Sie von uns eine E-Mail, dass Sie mit Ihrer Promotionskommission einen Termin für die Disputation vereinbaren. Sobald Sie wissen, wann, wo und in welcher Form die Disputation stattfinden wird, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit, damit wir zur Disputation einladen können.

Bitte nennen Sie in der E-Mail:
Art der Disputation (Präsenz, online oder hybrid), Datum, Uhrzeit, ggf. Institut, Adresse und Raumnummer sowie ggf. den Link.

5. Nach der Disputation:

  • Formular Bestätigung Betreuer Pflichtexemplar (Formular 4.0) (excel, pdf) - an das Dekanat per Email schicken
  • Dissertation online stellen, dann
  • Abgabe der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek (Merkblatt)
  • Zwei Exemplare des Pflichtexemplars im Dekanat abgeben  (nur wenn nicht nach der neuesten Änderungssatzung vom 29.09.2016 promoviert wird)
  • Urkunden Abholung im Dekanat oder Zusendung per Einschreiben

 

 


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