Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Fördermaßnahmen

Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern von Einrichtungen aus dem Ausland

  • Wer exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland einlädt, kann dabei finanziell unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Angehörige der Fakultät, die vorwiegend wissenschaftlich an dieser Fakultät arbeiten. Entweder ist die Gastgeberin/der Gastgeber an der Fakultät ein Postdoc oder die Gastwissenschaftlerin/der Gastwissenschaftler ist ein Postdoc.
  • Die Förderung umfasst Reise- und Aufenthaltskosten. Zusätzlich kann eine wissenschaftliche Veranstaltung gefördert werden, die der Gast an der Fakultät durchführt - vollständig oder nur durch einen Zuschuss. Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts können nicht übernommen werden.
  • Die Förderung ist mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar, z.B. mit einer Förderung aus dem Mentoring Programm der Fakultät oder mit einem Programm des China Scholarship Council CSC .

Entlastung für eigene Forschungstätigkeiten und/oder nach Elternzeiten bzw. Zeiten der Pflege von Angehörigen

  • Es kann eine Entlastung für eigene Forschungstätigkeiten beantragt werden, insbesondere für die Einwerbung von Drittmittelprojekten, und/oder zur Entlastung bei der Pflege von Angehörigen oder für Eltern nach der Elternzeit ohne einen Kita-Platz.
  • Zur Entlastung kann eine Reduktion der Lehrverpflichtung beantragt werden, ohne dass sich die Arbeitszeit oder das Gehalt ändern. Die Lehrverpflichtung kann für jeweils ein Semester um die Hälfte des Lehrdeputats herabgesetzt werden; sie ist im Umfang beschränkt auf eine Entlastung um maximal um 5 SWS und auf bis zu 2 SWS pro Semester. Die Reduktion wird über eine Vertretung umgesetzt, die die Lehraufgaben übernimmt. Die Antragsteller müssen eine Vertretung vorschlagen und die Vertretung muss promoviert sein.
  • Alternativ bzw. ergänzend zur Reduktion der Lehrverpflichtung können zusätzlich Mittel für Hilfskräfte zur Unterstützung bei Korrekturarbeiten, Literaturbeschaffung, Vorbereitung von Material etc. beantragt werden. Die Antragsteller werden gebeten, eine geeignete Hilfskraft zu suchen.

Gastaufenthalte von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Fakultät

  • Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Fakultät können finanziell unterstützt werden, wenn sie Gastaufenthalte im Ausland planen, die der Vorbereitung einer Forschungskooperation, einer Publikation oder eines gemeinsamen Drittmittelantrags mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland dienen. Reine Kongress- oder Vortragsreisen werden jedoch nicht gefördert.

Open Access Publikationen von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Fakultät

  • Open Access-Publikationen von Postdocs können finanziell gefördert werden. Antragsberechtigt sind Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, wenn sie als Autor/-in oder Herausgeber/-in sog. corresponding author der LMU sind.
  • Es können nur Gold-Open-Access Publikationen gefördert werden.

Servicebereich